Wir helfen Ihnen Klarheit bezüglich der steuerlichen Konsequenzen Ihrer Lebensituation zu schaffen, sowohl bei Erbschaft in dem jeweils anderen Land als auch bei Auswanderung. Wir beraten Sie bezüglich des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern, DBA E. Wir helfen bei der Nachfolgeplanung im internationalen Erbschaftssteuerrecht, die mehrfache Besteuerung einer Vermögensübertragung in verschiedenen Staaten zu vermeiden und die Gesamtsteuerbelastung in allen beteiligten Ländern zu optimieren. Eine optimale Koordination aller gesetzlichen Vorschriften kann nur erreicht werden, wenn ein Berater sowohl das deutsche als auch das ausländische Recht kennt.
Wir beraten Greencard Inhaber und amerikanische Staatsangehörige bezüglich der FATCA Gesetzgebung. Sollten Sie die amerikanische Staatsangehörigkeit oder die Green Card aufgeben wollen, müssen Sie auch die Exit Tax der USA bedenken. Auch diesbezüglich stehen wir beratend zur Seite.
Wir beraten Sie bei Ihrer Existenzgründung auch steuerlich und bearbeiten Ihre amerikanische Steuererklärung in Zusammenarbeit mit einem darauf spezialisierten Steuerberater.